AGB Pension Fröhlich
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Mietvereinbarungen über die mietweise Überlassung von Mietobjekten zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension. Der Begriff Mietvereinbarung umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Pension-, Pensionszimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Mietobjekte sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Pension in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, - PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande (schriftlich, E-Mail oder telefonisch). Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Erst nach Eingang der Zahlung ist dem Kunden die verbindliche Buchung zugesichert.
2.2 Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preisen der Pension zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Pension beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Pension verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Äderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Die Pension kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension angemessen erhöht.
3.5 Rechnungen der Pension sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges und Nichtzahlung, ist die Pension berechtigt, auch nach Vertragsschluss Mahnung und Anspruch auf die Zahlung zu erheben.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder verrechnen.
3.8 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER EISTUNGEN DER PENSION (NICHT ERSCHEINEN)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein Rücktrittsrecht besteht, wenn die Pension der Vertragsaufhebung schriftlich ausdrücklich zustimmt.
4.2 Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die Übernachtungsdienstleistung gebucht hat und von der Pension bestätigt wurde (entweder schriftlich oder telefonisch). Eine kostenlose Stornierung der Buchung ist 5 Tage vor Anreisetag zulässig und hat schriftlich zu erfolgen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen (nicht erscheinen vom Kunden), besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und stimmt die Pension einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Pension den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
5. RÜCKTRITT DER PENSION
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Mietobjekt vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension mit angemessener Fristsetzung auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension mit angemessener Fristsetzung nicht zur verbindlichen Buchung bereit ist.
5.2 Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen wenn:
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.3 Der berechtigte Rücktritt der Pension begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. OBJEKTBEREITSTELLUNG, - ÜBERGABE UND – RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Mietobjekte, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Mietobjekte stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages oder individuell nach Absprache mit der Pension zur Verfügung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Mietobjekte spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.4 Das Rauchen ist in den Mietobjekten untersagt. Die Gäste sind dazu angehalten, die Mietobjekte in einem hygienisch sauberen und gepflegten Zustand zu halten und die Mieträume und Ausstattung in dem gleichen Zustand zu verlassen, in dem sie diese vorgefunden haben. Für die Entrichtung des Mietpreises und für die Regulierung aller eventuell verursachten Schäden haftet der Kunde.
7. HAFTUNGSRISIKEN DER GÄSTE FÜR EINGEBRACHTE GEGENSTÄNDE
Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen der Pension, in den technischen Einrichtungen und in anderen Räumlichkeiten der Pension hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht. Ebenfalls als nicht eingebracht gelten Kraftfahrzeuge und in diesem belassene Sachen sowie lebende Tiere. Die Pension ist nicht Verwahrer der vom Gast ins Mietobjekt eingebrachten Gegenstände, gleich welcher Art diese auch sind, und haftet daher nicht für deren Schicksal, dies gilt insbesondere für sogenannte Wertgegenstände. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Pension keine Aufbewahrungsmöglichkeit bietet. Die Einbringung durch den Gast erfolgt daher auf dessen eigene Gefahr. Die Pension ist ebenfalls nicht Verwahrer für in der Pension belassene Koffer, Taschen oder Sonstiges, die nach Räumung der Mietobjekte, auch in dafür zur Verfügung stehenden Kofferräumen, belassen und später abgeholt werden.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.